Anforderung an das Beschäftigungsmaterial für Schweine
Die neue Nutztierhaltungsverordnung verlangt ab dem 01.08.2021 das Schweine jederzeit Zugang zu gesundheitlich unbedenklichem und in ausreichender Menge vorhandenem organischen und faserreichen Beschäftigungsmaterial haben müssen.
Welche Materialen sind als „organisch“ und „faserreich“ gemeint?
Als besonders geeignete Materialien sind Stroh, Heu und Sägemehl genannt.
Weitere Anforderungen werden an das Material gestellt?
Das Material muss untersuch-, beweg- und veränderbar sein, damit das Schwein sein Erkundungsverhalten ausleben kann.
Wie kann das umgesetzt werden?
In der Grafik wird anhand des Beispielbetriebs von Landwirt Müller gezeigt, wie die Kosten sich verteilen. Hierfür wurden drei Möglichkeiten verglichen. Die Gabe von Porkypellets über den Pellettomaten, die Gabe von Porkybriketts über das Knabberrohr und die Gabe von Stroh durch eine Raufe.

In der Grafik ist deutlich zu sehen, dass die Kosten je Tier beim Pellettomaten über das Jahr gesehen am günstigsten sind. Mit großem Abstand folgt das Knaberrohr und mit mehr als doppelt so viel Kosten ist die Gabe von Stroh die teuerste Möglichkeit.